Sollen bei fortgesetzten Sexualdelikten wie im Bochumer Uni-Viertel zwangsweise Massengentests durchgeführt werden?
( Quelle: Spiegel Online vom 01.11.2003)
Schließlich sei es zudem nötig, Massengentests nach Mord oder Vergewaltigung auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen.
( Quelle: Die Welt vom 28.01.2005)