Master-Grad

  1. In Zukunft sollen auch Fachhochschulabsolventen, für die nur der gehobene Öffentliche Dienst offen steht, mit einem Master-Grad in den höheren Dienst eintreten können, wenn ihr Studiengang akkreditiert ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.03.2002)
  2. "Die Möglichkeit, erst einen Bachelor-Abschluss zu machen und später außerdem einen Master-Grad zu erwerben, trägt der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens Rechnung", erklärt Anz. ( Quelle: Die Welt 2001)