Matthias Schöneburg sagt, solange die Todesursache der Babys nicht geklärt sei, gelte die Unschuldsvermutung: Wer wolle denn beweisen, dass die Kinder nicht schon tot zur Welt gekommen seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.10.2005)
Schmökel - angeklagt des Mordes und versuchten Totschlages - hatte diese Gedanken von seinem Verteidiger Matthias Schöneburg so vortragen lassen.
( Quelle: Die Welt Online vom 12.11.2002)