Im politischen Wahlkampf sei der Aufkleber als "Meinungsäußerung" erlaubt, begründete Richter Michael Mauck am Donnerstag eine entsprechende Eil-Entscheidung des Berliner Landgerichts für Zivilstreitigkeiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Dies sei aber kein Freibrief dafür, so Mauck, dass Gysi grundsätzlich Stasi-Tätigkeit vorgeworfen werden dürfe.
( Quelle: Welt 1999)
Im Wahlkampf seien die Grenzen der freien Meinungsäußerung weiter gesteckt, argumentierte Mauck.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Daß diese Sicht sich kaum durchsetzen würde, machte der Vorsitzende Richter Michael Mauck gleich zu Beginn des Prozesses klar.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Richter Mauck deutete an, dass er die geforderten 50 000 Mark für eine vergleichsweise geringe Summe halte.
( Quelle: Welt 1999)