Mauck

  1. Im politischen Wahlkampf sei der Aufkleber als "Meinungsäußerung" erlaubt, begründete Richter Michael Mauck am Donnerstag eine entsprechende Eil-Entscheidung des Berliner Landgerichts für Zivilstreitigkeiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Dies sei aber kein Freibrief dafür, so Mauck, dass Gysi grundsätzlich Stasi-Tätigkeit vorgeworfen werden dürfe. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Im Wahlkampf seien die Grenzen der freien Meinungsäußerung weiter gesteckt, argumentierte Mauck. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Daß diese Sicht sich kaum durchsetzen würde, machte der Vorsitzende Richter Michael Mauck gleich zu Beginn des Prozesses klar. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Richter Mauck deutete an, dass er die geforderten 50 000 Mark für eine vergleichsweise geringe Summe halte. ( Quelle: Welt 1999)