Mauersegments

  1. Ihre Bedingungen: Abriß von mindestens einem Drittel des inzwischen unter Denkmalschutz gestellten Mauersegments, keine Wiederaufstellung eingemotteter Grenzbefestigungen, kein Besucher- und Dokumentationszentrum auf dem Gelände. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)