Der geforderte Schadenersatz setzt sich zusammen aus entgangenen Einnahmen (2,1 Milliarden Euro aus dem Jahr 2004 und rund 600 Millionen Euro aus 2003) und anderen Verpflichtungen aus dem Maut-Vertrag von 2002.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.12.2004)
Im Maut-Vertrag gibt es keine Vereinbarungen über einen möglichen Schadenersatz.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.12.2004)
Bei einem Export wird nach dem Maut-Vertrag der Bund an den Erlösen beteiligt.
( Quelle: ZDF Heute vom 31.12.2004)