Dazu ist eine Eigentümer-Gesetzgebung für die Straßen nötig, damit die neue Mautkasse ihre Gebühren-Einnahmen behalten darf und nicht, wie jetzt, zum Jahresende alles flüssige Geld an den Finanzminister abliefern muss.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.02.2004)