Die Maximalstrafe lautete auf zehn Jahre Haft es kam jedoch nur zu der relativ kurzen Strafe für Ashby und zur Entlassung von beiden Soldaten aus der Armee.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Wagners Forderung nach einer Erhöhung der befristeten Maximalstrafe von 15 auf 20 Jahre lehnte Walter ab.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.11.2002)