Maßgeblichkeit

  1. Klarer als der Begriff des Anwendungsvorrangs ist die Bedeutung des Geltungsvorrangs. Er bedeutet Überordnung, Verbindlichkeit, Maßgeblichkeit und Durchsetzbarkeit gegenüber nachrangigem Recht (50). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Außerdem gibt der Senat in dieser Entscheidung die Maßgeblichkeit des Vergütungszwecks der Zahlung völlig auf. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Das sogenannte Trennungsprinzip bewirkt eine strikte Trennung von beiden Prozessen, die sogenannte Bindungswirkung, d. h. die Maßgeblichkeit des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozeß, hebt die Trennungswirkung in Teilbereichen wieder auf. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)