Bis zur Nachrüstung der neuen Meßroutine können die Lichtschranken- Meßgeräte danach nur unter strikter Beachtung der technischen Einsatzrichtlinien des Herstellers vom 23. 12. 1991 und der Bedienungsanleitung eingesetzt werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)