MedR

  1. Daß nicht alle Detailprobleme dargestellt sein können, ist selbstverständlich. So sind etwa die im Aufsatz von Schlund in MedR 1990, 323 angesprochenen Fragen der Veröffentlichung von Patientenfotos nicht eigens diskutiert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)