Medienbetriebsgesellschaften

  1. Verschärft wird der Konflikt durch die Absicht der Regierung, zusammen mit dem Teilnehmerentgelt auch gleich noch die Medienbetriebsgesellschaften aus dem Mediengesetz zu streichen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Für den Fortbestand der Medienbetriebsgesellschaften brauche es keinen 'gesetzlichen Zwang', diese könnten sich doch als private Dienstleistungsfirmen betätigen, hält Huber den vielen Kritikern entgegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Hinzu kommen 30 weitere Gesellschafter: nationale und regionale Fernseh- und Hörfunk-Anbieter mit Sitz in München, Aus- und Fortbildungsstätten, bayerische Medienbetriebsgesellschaften und die Stadt Müchen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Die von den Kommunen sowie Verlagen, Kirchen, Banken und anderen Institutionen getragenen und ebenfalls aus dem Teilnehmerentgelt finanzierten Medienbetriebsgesellschaften haben die Aufgabe, den Lokalfunk zu organisieren und zu unterstützen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)