Mediendienste-Staatsvertrag

  1. Dafür ist ein ganz anderes Gesetzeswerk zuständig, nämlich der ebenfalls ab dem 1. April gültige Mediendienste-Staatsvertrag. ( Quelle: Spiegel Online vom 25.03.2003)
  2. Sie wollten TV auf Abruf in einem gesonderten Mediendienste-Staatsvertrag regeln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)