Dafür ist ein ganz anderes Gesetzeswerk zuständig, nämlich der ebenfalls ab dem 1. April gültige Mediendienste-Staatsvertrag.
( Quelle: Spiegel Online vom 25.03.2003)
Sie wollten TV auf Abruf in einem gesonderten Mediendienste-Staatsvertrag regeln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)