Medienstaatsvertrag

  1. Die neuen Mediendienste sollen in zwei Regelwerken rechtlich erfaßt werden, einem Bundes-Mediengesetz und einem Medienstaatsvertrag. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Der Medienstaatsvertrag, Grundlage von öffentlich-rechtlichem wie privatem Rundfunk, muß novelliert werden. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  3. Der im Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg festgeschriebene Anspruch auf Gleichbehandlung schließt allerdings den generellen Anspruch auf Wahlwerbung nicht mit ein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)