Meerkönigin

  1. Der nach Ritterschaft strebende Jüngling, der seinen eigenen Namen nicht kennt, darf die Insel nur unter der Bedingung verlassen, daß er Iweret, den Todfeind der Meerkönigin, umbringt; dann auch werde er seinen Namen erfahren. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)