Das Kartellamt hatte Anfang des Jahres in zwei Verfahren den von E.ON betriebenen Mehrheitserwerb der Ruhrgas wegen Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Gas- und Strommarkt untersagt, was die Monopolkommission jüngst bestätigte.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.05.2002)
Falls die Verzinsung für ein Geschäftsjahr nicht gezahlt werde, erhalte die DGIB zudem eine Option auf den Mehrheitserwerb der Gesellschaft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)