Die Kl. hat Klage auf Restwerklohn einschließlich des Mehrpreises für eine Grenzbefestigung und für einen Regenwasseranschluß in Höhe von insgesamt 620564,13 DM erhoben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Trotz des Mehrpreises von 1 500 Mark bleibt eine Ersparnis von 1 670 Mark.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.03.2001)