Bis zum Inkrafttreten einer Getränkemehrwegverordnung sollten die Mehrweganteile einzelner Getränkesorten auf dem bundesweiten Stand von 1992 festgeschrieben werden, meinte Schäfer.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Hierdurch konnten die früher eher sinkenden Mehrweganteile stabilisiert werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Darin sollen die Mehrweganteile für die verschiedenen Getränke festgelegt werden, zum Beispiel bei Bier auf 91 Prozent bis 1999.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)