Sie sah eine verbindliche Mehrwegquote von 72 Prozent und 25 Cent Pfand pro Dose vor, wenn die Quote wiederholt unterschritten wird.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.02.2002)
Denn die Zahlen der so genannten Nacherhebung werden aller Voraussicht nach belegen, dass beide Getränkeverpackungen erneut die vorgeschriebene Mehrwegquote nicht eingehalten haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.02.2004)
Zudem wird die Mehrwegquote nicht durch ein Zwangspfand stabilisiert, es ist auch ökologisch kaum zu begründen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Strafen: 1997 wurde die Mehrwegquote unterschritten, da die Verbrauer offenbar wieder häufiger zu Getränken in Dosen und anderen Einwegverpackungen griffen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Aus Rheinland-Pfalz kommt der listige Vorschlag, statt einer prozentualen Mehrwegquote eine bestimmte Litermenge vorzuschreiben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.02.2002)