Mehrwegquote

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  1. Sie sah eine verbindliche Mehrwegquote von 72 Prozent und 25 Cent Pfand pro Dose vor, wenn die Quote wiederholt unterschritten wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.02.2002)
  2. Denn die Zahlen der so genannten Nacherhebung werden aller Voraussicht nach belegen, dass beide Getränkeverpackungen erneut die vorgeschriebene Mehrwegquote nicht eingehalten haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.02.2004)
  3. Zudem wird die Mehrwegquote nicht durch ein Zwangspfand stabilisiert, es ist auch ökologisch kaum zu begründen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Strafen: 1997 wurde die Mehrwegquote unterschritten, da die Verbrauer offenbar wieder häufiger zu Getränken in Dosen und anderen Einwegverpackungen griffen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Aus Rheinland-Pfalz kommt der listige Vorschlag, statt einer prozentualen Mehrwegquote eine bestimmte Litermenge vorzuschreiben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.02.2002)
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