Mehrwegverpackungen

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  1. Nach der Verpackungsverordnung von 1991 muss genau ermittelt werden, ob die damals festgelegte Mindestquote von 72 Prozent für Mehrwegverpackungen erreicht wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.08.2001)
  2. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte den Anteil der Mehrwegverpackungen bei Getränken im Bundesanzeiger - damit begann die Halbjahresfrist bis zur Einführung des Pflichtpfandes. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.07.2002)
  3. Ein Zwangspfand für Dosen stützt Mehrwegverpackungen nicht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die Regelung liefe darauf hinaus, dass die Industrie statt bisher 72 Prozent nur noch 61 Prozent der Getränke in Mehrwegverpackungen verkaufen müsste. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.08.2001)
  5. Festgelegte Mehrwegquoten für Mehrwegverpackungen seien ordnungspolitisch fragwürdig, EG-rechtlich umstritten und ökologisch nicht zu rechtfertigen, sagte Klaus Kamin, der Vorsitzende des Fachverbands Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN). ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. Der AGVU-Vorsitzende Werner Delfmann sieht schon die Mehrwegverpackungen auf dem totalen Rückzug. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
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