Meinrad Wösthoff

  1. Die Ermittlung des Wertes mehrerer zehntausend Immobilien über ein so genanntes Clusterverfahren habe nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen, sagte der Vorsitzende Richter der zuständigen Gerichtskammer, Meinrad Wösthoff, am Dienstag. ( Quelle: n-tv.de vom 21.03.2005)
  2. Mehrere Klägeranwälte haben bereits vor dem anstehenden zweiten Verhandlungstag dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Meinrad Wösthoff zugestimmt, die Klagen der etwa 15 000 Anleger in einem neuartigen Verfahren zu bündeln. ( Quelle: Handelsblatt vom 24.10.2005)
  3. In einer Erklärung zum Start des Prozesses tausender Aktionäre gegen den Konzern kritisierte der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff das von der Telekom angewandte Verfahren, Grundstücke und Gebäude in Gruppen zu bewerten (Clusterverfahren). ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.11.2004)