Denn die Wahlzulassung von Ausländern führe, so Metz, zu einer Radikalisierung politischer Inhalte und zu einer Polarisierung des politischen Meinungskampfes und verstärke damit Fremdenfeindlichkeit.
( Quelle: TAZ 1989)
Damit habe der Verfassungsgeber einer Ausuferung des politischen Meinungskampfes entgegenwirken wollen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)