Seine Nachfrage beim Arbeitsamt ergab, daß eine Meldebescheinigung fehlte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Dazu sind ins Ausländeramt (Zimmer 11, Kisseleffstraße 7) mitzubringen: die Meldebescheinigung und ein Bestätigungsvermerk der Wohnsitzgemeinde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
In jedem Fall gilt: Das Amt braucht ein Paßfoto und einen Ausweis (Personalausweis, Reisepaß mit Meldebescheinigung).
( Quelle: Die Welt Online vom 23.10.2004)
Auch das eine oder andere Dokument ist im nördlichen Nachbarland nötig: Geburtsurkunde, Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz, Nachweis über den Familienstand, Passkopie und vom nicht-deutschen Partner zusätzlich ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
( Quelle: Spiegel Online vom 22.05.2005)