Meldegesetz

  1. Nach dem veränderten Thüringer Meldegesetz müssen jetzt auch gewerbliche Händler Verkäufe von Schusswaffen an die zuständigen Behörden melden. ( Quelle: Die Zeit (18/2003))
  2. In den Jahren vor 1992 gab es kein Meldegesetz für Störungen, was in den 50ern, 60ern und 70ern so schief gegangen ist, wurde also nicht aufgezeichnet und so ist das Misstrauen groß. ( Quelle: Telepolis vom 21.01.2003)