Meldeversäumnissen

  1. Wohl auch infolge der Aufhebung der Meldepflicht bestimmter Gruppen von Leistungsempfängern (ab 1.8.1999) verzeichneten die Zugänge nach Meldeversäumnissen einen relativ starken Rückgang (-37 Prozent auf 14.700). ( Quelle: OTS-Newsticker)