Wörtlich: "Es ist nicht nur eine Vermutung, sondern eine Tatsache, daß ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels und Körperverletzung gegen S. F. läuft".
( Quelle: TAZ 1997)
Die Strafprozessordnung ermöglicht dies bei Personen, die der Geldwäsche, des Menschenhandels, der Bandendiebstahl, Raubes oder Erpressung verdächtig sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)