Auch wenn keine lebensbedrohende Erkrankung neben der Drogensucht - wie zum Beispiel Aids - vorliege, könne die Methadon-Behandlung angebracht sein, entschieden die Richter.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Als Kostenträger der Methadon-Behandlung, meint auch Helga Solinger, sollten die Kassen die psychosoziale Betreuung nicht nur einfordern, sondern sie als Leistung anerkennen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
In Hamburg, Bremen und München sei es üblich, auch im Krankenhaus mit einer Methadon-Behandlung zu beginnen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)