Wie Behördensprecher Thomas Rogalla sagt, habe der BND im März 1992 den Besitz der MfS-Disketten angezeigt, gleichzeitig jedoch deren Herausgabe an die Gauck-Behörde unter Berufung auf das Stasi-Unterlagengesetz verweigert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)