Auf der Grundlage der bestehenden Anordnung über 'Mitteilungen in Zivilsachen' (MiZi) vom 11.11.85 haben die Amtsgerichte die zuständigen Fachstellen über eingehende Räumungsklagen wegen Mietrückständen zu informieren.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)