Ein Sondergesetz sei nicht nötig gewesen, so der Gerichtspräsident Michael Bertrams, weil das Landesplanungsgesetz als Entscheidungsgrundlage ausreichte und der Regierung die genutzte Handlungsfreiheit gewährte.
( Quelle: TAZ 1997)
Schon vor der Verhandlung wies Gerichtspräsident Michael Bertrams darauf hin, daß es allein um Rechtsfragen gehe.
( Quelle: TAZ 1997)
Das Für und Wider der Zusammenlegung hätte vor den Augen der Öffentlichkeit diskutiert und vom Parlament verantwortet werden müssen, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)