Weil der Nachweis, nicht gedopt zu haben, schwierig zu führen sein wird, stützt Schumacher-Anwalt Michael Lehner seine Begründung auf Einstellung des Verfahrens und Aufhebung der Sperre auf angebliche Fehler im Procedere.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2005)
Die allgemein rechtlichen Erwägungen der Unschuldsvermutung waren nach Meinung von Lagats Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner in diesem Fall nicht beachtet worden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.09.2005)
Dies bestätigte Dr. Michael Lehner, Anwalt des seit zehn Monaten von einer Dopingaffäre belasteten 5.000-m-Olympiasiegers von 1992.
( Quelle: )
Die Öffentliche Rechtsauskunftsstelle habe angefragt, ob man im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahren die Fälle von fünf Dopingopfern behandeln könne, sagte der Anwalt der Dopingopfer, Michael Lehner.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.07.2005)