Miehler

  1. Das Finanzministerium teilte gestern zudem mit, daß Miehler sich nach Artikel 74 des Bayerischen Beamtenrechts nicht strafbar gemacht habe, da er für solche Vorträge in seiner Freizeit keine Genehmigung des Dienstherrn benötige. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Für Waldenfels ist das 'rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden, da Herr Miehler das in seinem Urlaub und als absoluter Privatmann gemacht hat'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)