Gegen Mietüberhöhungen schützt der bestehende Wucherparagraph, der Anhebungen um mehr als 20 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete unter Strafe stellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Geldbußen für Mietüberhöhungen werden auf 100.000 Mark verdoppelt.
( Quelle: TAZ 1991)