Werden in Berlin Wohnungen aus dem Bestand gemeinnütziger Baugesellschaften an Dritte verkauft, besteht bei Umwandlung von Miet-in Eigentumswohnungen ein erweiterter Kündigungsschutz von zehn Jahren - selbst wenn der Eigentümer Eigenbedarf geltend macht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)