Mietausfallwagnis

  1. Die Fondsprognose berücksichtigt ein Mietausfallwagnis von zwei Prozent der Nettokaltmiete ab Ende der Garantiezeit. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Kaufmännisch vorsichtig wurde trotz langfristiger Vollvermietung ab dem Jahr 2002 eine Reserve für das Mietausfallwagnis in Höhe von 1,5 Prozent der Nettomieteinnahmen angelegt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Ein Mietausfallwagnis in Höhe von 2 Prozent der Gesamtmiete wird erst ab dem 1. Januar 2010 einkalkuliert. ( Quelle: Welt 1999)