Auch muß der/die MieterIn die Kosten tragen, wenn es sich um eine sogenannte Kleinreperatur handelt und laut Mietvertrag die Kostentragung hierfür wirksam (!) auf den/die MieterIn abgewältz wurde.
( Quelle: TAZ 1997)
Auch muß der/die MieterIn die Kosten tragen, wenn es sich um eine sogenannte Kleinreperatur handelt und laut Mietvertrag die Kostentragung hierfür wirksam (!) auf den/die MieterIn abgewältz wurde.
( Quelle: TAZ 1997)