Demgegenüber finden die MieterInnen in den "Hamburger Mietverträgen über Wohnraum" regelmäßig die Klausel: Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z. B. Zierfische, Wellensittich, Hamster.
( Quelle: TAZ 1997)
Haben die MieterInnen das Fortsetzungsverlangen vergessen und hat sich auch der Vermieter nicht gerührt, so endet das Mietverhältnis regelmäßig mit Fristablauf.
( Quelle: TAZ 1996)
Die MieterInnen befürchten, daß ihre Straße eine Geisterstraße wird.
( Quelle: TAZ 1988)
Das erregte wiederum den Unmut der etwa 200 MieterInnen, die zwischen Ärger und Frust schwankten: "Ich will Ihnen nicht meine Perspektiven sagen, sondern von Ihnen hören, was auf mich zukommt."
( Quelle: TAZ 1996)