Bei der Ausgestaltung des Verfahrens als Mieterbeteiligungsmodell können diese und bereits vorhandene 6b-Rücklagen steuerneutral in die herausgelösten Immobilien reinvestiert werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Beim Mieterbeteiligungsmodell kann die im Beitrittsgebiet gültige Sonder-AfA durch den Leasingnehmer selbst weitgehend genutzt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)