Mietergenossen

  1. Und da ist die Gefahr, dass ein neuer Eigentümer die Mieter herausdrängen könnte - gesetzlicher Schutz hin oder her. Die Mietergenossen sind wehrhaft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.09.2002)
  2. Unklar bleibe für die Mietergenossen, mit welcher Summe sich die Stadt denn tatsächlich beteiligen wolle und auf wieviele Wohnungen sie Belegrechte beanspruche. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2002)