Mieterhöhung

  1. Muss jemand, der in einem Sanierungsgebiet in einer bereits modernisierten Wohnung lebt, mit einer Mieterhöhung rechnen? ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.02.2004)
  2. GUTACHTEN: Bezieht sich ein Vermieter zur Begründung einer Mieterhöhung auf ein Sachverständigengutachten, das älter als zwei Jahre ist, so braucht der Mieter darauf nicht einzugehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Dies jedoch, so die Richter, verstoße gegen das AGB-Gesetz (Paragraph 9, "Generalklausel") und sei für eine einseitige Mieterhöhung unwirksam (Az. 65 S 25 / 97). ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Ausnahme: Selbst eine saftige Mieterhöhung muß der Mieter einstecken, wenn mit der Modernisierung die Wohnung nur in einen allgemein üblichen Zustand versetzt werden soll. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Nur wenn die Wohnung Bad und Zentralheizung hat, sei eine 15prozentige Mieterhöhung zulässig gewesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Der Vermieter des Versicherungsnehmers hatte aufgrund eines Staffelmietvertrages eine Mieterhöhung geltend gemacht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Die Besonderheit lag in diesem Fall allerdings darin, daß es um eine Mieterhöhung gemäß Paragraph 4 Miethöhegesetz (MGH) ging, der die Umlage der Betriebskosten regelt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Sind alle formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt, tritt eine Mieterhöhung dennoch nicht gleichsam automatisch in Kraft. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  9. Wer jetzt eine Mieterhöhung erhält, sollte diese "grundsätzlich überprüfen, sich beraten lassen und keinesfalls der Erhöhung sofort zustimmen". ( Quelle: Die Welt vom 27.06.2005)
  10. Mit sozial schwachen Mietern habe sich das Unternehmen darauf verständigt, die Mieterhöhung ganz zurückzunehmen oder den Mietzins nur geringfügig anzuheben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.03.2002)