Wenn Sie nicht zustimmen, muss der Vermieter Klage auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen innerhalb einer Frist von drei Monaten erheben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.08.2005)
Zu den wichtigsten weiteren Formalien zählen: Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift abzugeben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Der Mieter, der sich einem Mieterhöhungsverlangen ausgesetzt sieht, darf bis zum Ablauf des zweiten Monats, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt, für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)