Mieterhöhungsverlangens

  1. Bislang musste ein Vermieter binnen zwei Monaten nach dem Wirksamkeitszeitpunkt seiner Mieterhöhung den Mieter auf Zustimmung verklagen, anderenfalls entfiel die Wirkung seines Mieterhöhungsverlangens. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.08.2001)