Mieterinteressen

  1. Es geht um eine Emanzipation des Mietrechts vom Schuldrecht (40), um eine bewußte Höherstufung der Mieterinteressen auf Verfassungsebene. Das BVerfG betont zwar die "Staatsgerichtetheit" der Eigentumsposition des Mieters (41). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Er ahnt einen Ausverkauf der Mieterinteressen und hofft, dass das Bürgerbegehren zur Rücknahme des Kreistagsbeschlusses Erfolg hat. ( Quelle: Abendblatt vom 06.03.2004)