Ein Hausbesitzer, die Kronacher Wohnungsbau GmbH, hatte auf Entfernung der von einem polnischen Mieterpaar angebrachten Satelliten-Schüssel geklagt, weil das Erscheinungsbild des Hauses durch die Anlage erheblich beeinträchtigt werde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.08.2001)