Vor diesen Unbilden, so die Mieterschützer, könne man sich hüten, wenn man spätestens zwei Monate vor Ablauf der Befristung schriftlich die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
In einem Schreiben haben die Mieterschützer den Magistrat bereits vor einer schwierigen Entwicklung gewarnt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.08.2004)
Für Mieterschützer Jürgen Ronimi wäre dabei alles klar.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)