Rechtsanwältin Jutta Herre-Küberling hatte geltend gemacht, dass ihrer Mandantin neben der Mietforderung weitere 500.000 Mark gegen den Schauspieler zustünden.
( Quelle: Die Welt 2001)
Das wollte Brauner nicht und bestand auf seiner Mietforderung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.11.2005)
Kreins versicherte jedoch, daß sein Ziel immer die Niederschlagung der Mietforderung gewesen sei: "Ich hoffe nach wie vor auf eine Lösung."
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)