Ansonsten gelte die normale Mietgesetzgebung, die im Dreijahreszeitraum eine Mieterhöhung von 20 Prozent erlaubt, bis die Vergleichsmiete erreicht ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Zurück zur Frage der Mietgesetzgebung: Wir brauchen Finanzmittel, um die Bausubstanz zu erhalten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)