Da für die Wohngeldberechtigten in den neuen Ländern jedoch bis 31. Dezember 2000 einige Sonderregelungen wie eigene Miethöchstbetragstabelle und Einkommensfreibetrag gelten, wurde die Neuauflage mit Ergänzungen für diese Länder versehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)