Miethöhe

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  1. Mehr Vertragsfreiheit forderte der Verband bei der künftigen Festlegung der Miethöhe in Neubauten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Fehlberechnung sei aber aufgrund einer falschen Miethöhe zustande gekommen, die V. bei einem Vorgespräch im Dezember in einer anderen Sozialamtsstelle angegeben habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.10.2004)
  3. Statt dessen müssten die Gerichte in Zukunft Gutachten von Sachverständigen einholen, um die zulässige Miethöhe zu ermitteln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2002)
  4. Zudem fehlte im strittigen Mietvertrag ein Hinweis, dass die veränderte Wohnungsgröße auch Auswirkungen auf die Miethöhe hat (Landgericht Berlin, Urteil vom 17. August 2001, 64 S 148/01). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2003)
  5. Die Wohnungsgesellschaft habe allerdings keine Möglichkeiten, das Einkommen der Mieter zu erfragen oder die Miethöhe danach zu bestimmen, unterstreicht Körner. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
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