Doch auch dieses Ansinnen musste der Richter abweisen: Im Mietvertrag sei zwar eine Gartennutzung vereinbart, diese beziehe sich aber auf den Teil, der zum Miethaus gehöre.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.12.2002)
Umgekehrtes Beispiel: In einem Miethaus ist der Schallschutz der Decke zwischen Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss für das im Erdgeschoss betriebene Gewerbe objektiv unzureichend.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.04.2001)
Die DeGeWo teilte weiter mit, dass es für dieses Miethaus keine spezielle Bewerberkartei gegeben habe, so dass Stimmann für diese bestimmte Wohnung nicht vorgemerkt war.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)